Zukunftbahn für Oberfranken

Wir Julis Oberfranken fordern die schnellst mögliche Elektrifizierung der Bahntrasse
Hof-Regensburg, Hof-Nürnberg und Bayreuth- Bamberg, um auch die Verkehrswende in
Oberfranken erfolgreich zu absolvieren.

Ein Leben ohne Barriere – Reform des Art. 48 II, III BAYBO

Ein inklusives Leben ist Ziel der liberalen Idee. Jedoch stehen einem
inklusiven Leben im öffentlichen Raum vor allem in beruflicher als auch schulischer
Natur auch heute noch oft bauliche Barrieren im Wege. Bauten sind immer auch ein
Ausdruck einer Gesellschaft. Besonders im Zuge des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. des
Art. 118 a BV muss hier nachgebessert werden.

Wir fordern daher:

Alle öffentlich zugänglichen oder öffentlich genutzten Neubauten des
Freistaats Bayern sollen durchgängig barrierefrei gebaut werden. Daher wollen wir
konkret eine Reformierung des Art. 48 II, III BayBO. Alle öffentlich zugänglichen
oder öffentlich genutzten Neubauten sollen zukünftig den Vorschriften zur
Barrierefreiheit aus Art. 48 III BayBO (in allen der zweckentsprechenden Nutzung
dienenden Teilen) unterliegen.
Die Regelung, dass nur Bereiche des und Benutzer- und Besucherverkehrs in
den Regelbeispielen des Art. 48 II S. 2 BayBO barrierefrei sein müssen, soll
abgeschafft werden. Dass Menschen mit Behinderung öffentliche Gebäude nur als
Besucher nutzen, ist ein veraltetes Weltbild. Vielmehr gilt es durch die BayBO auch
klarzustellen, dass Menschen mit Behinderung ein inkludierter Teil unserer
Gesellschaft sein sollen und sind.
Dadurch soll vor allem Menschen mit Behinderung sowohl in beruflicher Hinsicht
das Arbeitsleben und Bildungsleben erleichtert als auch in privater Hinsicht
Freizeitaktivitäten wie ein Besuch von Sportanlagen oder Freibädern ermöglicht
werden. Auch das Leben von Kindern und älteren Menschen wird mit einer durchgängigen
Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes erleichtert.

Beste Bildung für Menschen mit Behinderung

Wir Jungen Liberalen Oberfranken wollen weltbeste Bildung. Kein Schüler darf durch
 seine Behinderung im Bildungswesen benachteiligt werden. Jedoch sind immer noch viele
 Schulen nicht barrierefrei. Dies muss sich dringend ändern!

 Es muss allen Schülern mit Behinderung grundsätzlich ermöglicht werden (nach Art. 24
 der UN-Behindertenrechtskonvention) im Regelschulbetrieb beschult zu werden. Daher 
  fordern wir zunächst, dass jede staatliche Schule zur Barrierefreiheit in der zweckentsprechenden Nutzung, wenn auch zunächst nur in einigen Bereichen,  nachgerüstet
 wird. Des Weiteren soll der Freistaat Bayern hier neben den baulichen auch den
 personellen Anforderungen nachkommen. Dabei ist es unabdingbar für gutes 
  sonderpädagogisches Personal zu sorgen, welches auch ausreichend vorhanden sein muss. Ein Konkurrenzkampf zwischen Regel- und Förderschulen um sonderpädagogisches
 Personal  muss verhindert werden.

 Darüber hinaus setzen wir uns für den Erhalt der Förderschulen in Bayern ein. Hier
 soll den Bevollmächtigten weiterhin das Wahlrecht eingeräumt werden, ob die  Schüler
 mit Behinderung im Regelschul- oder im Förderschulbetrieb beschult werden. Dadurch
 kann besser auf die individuellen Anforderungen und Wünsche der Schüler mit
 Behinderung eingegangen werden. Eine Schließung der Förderschulen  würde viele Schüler
 mit Behinderung aus ihrem gewohnten und sozialen Verhältnis ziehen. Schließungen aus
 Kostengründen müssen umgangen werden. Es darf  nicht auf dem Rücken von Menschen mit
 Behinderung gespart werden.

 Weiterhin soll ein Wechsel zwischen Regel- und Förderschulen nach den konkreten
 Bedürfnissen des Schülers im Einzelfall unbürokratisch möglich sein. Für uns steht 
 das Wohl und der Bildungserfolg eines jeden Menschen in unserem Land im Vordergrund.
 Wir setzen dabei auf pragmatische und individuelle Lösungen.