Keine Einschränkung beim Zugang zu Internetdiensten

Unsere Kommunikation wird durch Social Media und Messenger immer digitaler, im
 Umkehrschluss die Hürden, gleichzeitig mit vielen Menschen in Kontakt zu treten,
 immer kleiner. Nie war es einfacher, Informationen aus erster Hand zu bekommen. Nie
 war es als Oppositioneller sicherer mit dem Volk in Kontakt zu bleiben. Nie gab es
 mehr Möglichkeiten, einen Krieg wie den Angriffskrieg Putins auf die Ukraine
 detaillierter zu dokumentieren und dieses Wissen weiterzuverbreiten.

 Die Coronakrise und der Krieg in der Ukraine haben aber auch gezeigt, dass Social
 Media, Messengerdienste und das Internet im Ganzen neben den deutlichen Vorteilen
 leider auch die Tür für u.a. Fake-News, rechtswidrige Äußerungen und
 Radikalisierungen öffnet. Dabei stellen die vorhandenen Plattformen jedoch nur das
 Mittel zum Zweck dar, die Wurzel liegt hier bei den einzelnen Usern. Statt die
 Dienste zu verbieten, damit die User auf andere Plattformen zu treiben und mögliche
 Radikalisierungen noch verstärken, fordern wir Junge Liberale Oberfranken:

  •  Kein Verbot von Messengerdiensten wie Telegram, Whatsapp, Signal, Threema und
     Weitere
  •  Kein Verbot von Social Media Plattformen wie Youtube, Facebook, Instagram,
     Tiktok, Twitter und Weitere zur Verhinderung von z.B. Fake-News und Straftaten
  •  Kein Verbot von Foren und Blogs wie Reddit, gutefrage.net und Weitere
  •  Keine Klarnamenpflicht im Internet
  •  Keinen Uploadfilter für Inhalte zur Verhinderung von z.B. Fake-News und
     Straftaten
  •  Eine Nutzung alternativer Maßnahmen zur Unterbindung von Fake-News und
     Straftaten, wie etwa das Melden und Löschen von Kommentaren, das Time-Outen und
     Bannen einzelner User, Flagging von Inhalten, Aufzeigen alternativer Quellen und
     Aufklärungskampagnen bei möglichen Radikalisierungen
  •  Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Behörden zur Strafverfolgung bei
     einem Verdacht auf Straftaten eines Users

Europäisches Jahr der Jugend 2022 für echten Aufbruch nutzen

Die europäischen Institutionen haben das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend
 erklärt. Ziel des Europäischen Jahrs der Jugend ist es, einen Reflexionsprozess über
 die Zukunft der Jugend und ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft
 Europas auszulösen. Es soll jungen Menschen in Europa wieder eine positive
 Perspektive nach den zwei zurückliegenden Jahren der Pandemie geben. Gerade junge
 Europäerinnen und Europäer litten unter den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung in
 besonderer Weise. Sie haben es deshalb verdient nun in den Fokus von politischen
 Entscheidungen, Prozessen und Ergebnissen zu rücken. Die Vorhaben der europäischen
 Institutionen in Kooperation mit den Mitgliedsstaaten dürfen dabei aber keine bloßen
 Worthülsen bleiben.

 Hierbei unterstützen wir die bereits zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 erfolgte
 Erhöhung der Erasmus+ Mittel um fast 50 %. Erasmus+ ist nach unserer Auffassung ein
 zentraler Baustein, um die Bildungsmobilität junger Menschen in Europa zu erhöhen.

 Die Junge Liberale Oberfranken fordern:

  •  Erasmus+ muss als zentrales Instrument der Union zur Förderung von
     Bildungsmobilität weiterhin bestehen bleiben. Wir unterstützen eine stetige
     Erhöhung der Mittel zu jeder MFR-Periode. Hierbei ist darauf zu achten, dass die
     Antragsstellung so niedrigschwellig und bürokratiearm wie möglich erfolgt, um
     auch Projekten außerhalb der formellen Bildung die Beantragung von Fördermitteln
     deutlich zu erleichtern. Darüber hinaus bekräftigen wir nochmals unsere
     Forderung nach einem kostenlosen Interrail-Ticket für alle Europäerinnen und
     Europäer zum 18. Geburtstag.
  •  Die Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten bei einer Bildungs- und
     Chancenoffensive, um der deutlich gestiegenen Jugendarbeitslosigkeit
     entgegenzuwirken. Wir fordern außerdem eine europaweite Ausbildungsoffensive für
     alle Menschen unter 27 Jahren. Dies beinhaltet insbesondere die einfache
     Möglichkeit zu schaffen, im Rahmen des europäischen Arbeitsmarktes auch
     grenzübergreifend Ausbildungsplätze wahrzunehmen. Die Kommission soll hierzu
     über die Erasmus+ – Mittel Förderangebote niedrigschwellig zur Verfügung
     stellen.
  •  Eine stärkere Beteiligung junger Menschen auch bei europäischen
     Entscheidungsprozessen, etwa durch ein „europäischen Jugendausschuss“ ähnlich
     dem Ausschuss der Regionen (Art. 305 ff. AEUV). Die notwendigen
     Vertragsänderungen sollen im Rahmen des Prozesses im Anschluss an die Konferenz
     zur Zukunft Europas erfolgen. Der europäische Jugendausschuss soll bei
     Gesetzesvorhaben, die junge Menschen besonders betreffen, konsultiert werden. Es
     gibt beratend Stellungnahmen und Vorschläge für die europäischen Institutionen
     ab und setzt sich aus jungen Bürgerinnen und Bürgern der gesamten EU zusammen.
     Der Rat ernennt die Mitglieder auf Vorschlag der nationalen Parlamente. Die
     Vorschläge haben sich an der Zusammensetzung dieser zu orientieren.
  •  Die Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern, sowie Auszubildenden für das
     europäische Friedensprojekt. Hierfür ist die Europawoche im Mai eine optimale
     Chance Wissen und Projekte für Schülerinnen und Schüler zu generieren. An jeder
     Schule und Ausbildungsstätte in Bayern soll in dieser Woche ein europäisches
     Projekt stattfinden.
  •  Die spezielle Förderung junger Menschen bei Museen, Gedenkstätten und anderen
     kulturellen Einrichtungen. Unter 27 Jahren sollten EU-Bürgerinnen und -Bürger
     keinen Eintritt für Kulturstätten bezahlen

Schnelle Entlastungen bei den Energiepreisen – Steuern senken statt Subventionen zahlen

Die aktuell sehr hohen Preise bei Strom, Benzin, Gas und Öl belasten die breite Mitte
 der Gesellschaft. Besonders unsere energieintensiven Unternehmen in Oberfranken
 müssen angesichts der aktuellen Preisentwicklung bereits jetzt um ihre Existenz
 bangen. Schon vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
 waren die Energiepreise in Deutschland sehr hoch. Wir begrüßen, dass die
 Bundesregierung die EEG-Umlage für Verbraucherinnen und Verbraucher streichen möchte.
 Diese Maßnahme reicht jedoch bei Weitem nicht aus. In der aktuellen Situation darf
 der Staat nicht auch noch zu einem zusätzlichen Treiber der Preise werden.
 Planwirtschaftlichen Preiseingriffe bei Benzin und Diesel („Tankrabatt“) lehnen wir
 ab, da sie falsche ökonomische Anreize setzen. Stattdessen braucht es jetzt eine
 breite Entlastung bei den Energiekosten für alle Bürgerinnen und Bürger und den
 Mittelstand, die gleichzeitig auch einen Anreiz bieten muss weniger Energie zu
 verbrauchen.

 Wir Junge Liberale Oberfranken fordern daher:

  •  Die schnellstmögliche Einführung eines Energiegeldes: Das Energiegeld soll so
     gestaltet sein, dass alle Bürgerinnen und Bürgern eine Einmalzahlung für die
     gestiegenen Energiekosten erhalten. Das Energiegeld muss später gemäß dem
     persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.
  •  Wir wollen darauf hinwirken, dass eine Senkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas-
     und Fernwärmelieferungen auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent
     europarechtlich möglich wird.
  •  Die Senkung der Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den unionsrechtlich
     zulässigen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5
     EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung.

Patientengespräch muss möglich sein

Die Jungen Liberalen Oberfranken fordern, dass die Gebührenordnungen der Krankenkassen dahingehend geändert werden, dass Ärzten das Gespräch mit dem Patienten besser entlohnt wird.

Staatsexamen digitalisieren

Die Jungen Liberalen Oberfranken mögen folgendes beschließen: 

Die Staatsexamina für die Studiengänge Lehramt L1-L3, Jura/Rechtswissenschaften, Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie sowie Psychologische Psychotherapie) sollen digitalisiert werden. Als erster Schritt soll hier das Korrekturverfahren, im zweiten das Prüfverfahren digitalisiert werden. 

Wo ich studiere kann dir egal sein! – Ausbildungsfreibetrag für jeden Studenten und Auszubildenden

Ob man Zuhause bei den Eltern wohnt oder 200km entfernt in einem Studentenheim, studieren kostet Geld. Wir wollen die Familien aller Auszubildenden und aller Studierenden mit einem Freibetrag entlasten und nicht nur diejenigen, die für ihr Studium oder ihre Ausbildung in eine andere Stadt ziehen. 

Jeder Familie sollte ein Ausbildungsfreibetrag zustehen, auch wenn sie das Glück haben auch vor Ort eine Universität zu haben. Jeder Studierende sollte dabei gleichen Ansprüche haben. Machen wir das Investment in die Zukunft nicht von dem Standort abhängig. 

Wir fordern deshalb: 

Den Ausbildungsfreibetrag für Auszubildende und Studierende die nicht auswärtig wohnen 

Warum geht mein Geld an meine Eltern? – Kindergeld an den Wohnort zahlen

Wir sind der Überzeugung, dass das Kindergeld dem zukommen sollte der es braucht und für wessen Versorgung es gedacht ist. Bei Streitigkeiten in der Familie sollte das Kindergeld nicht noch extra eine Rolle spielen. Wir wollen bei vorbelasteten Beziehungen nicht noch mehr Salz in die Wunde streuen und fordern, dass das Kindergeld an den Wohnort des Kindes geht. 

Wir bewahren nicht nur vor Streitigkeiten oder sogar Klagen, wir geben einem jungen Menschen mehr Verantwortung und die Chance sein eigenes Leben selbst zu gestalten, ohne dafür jemanden nach Geld fragen zu müssen. 

Wir fordern deshalb: 

Die Zahlung des Kindergeldes vom Wohnort des Kindes abhängig zu machen 

Forschung fördern statt unrealistischen Wiedereinstieg fordern

  1. Der Beschluss zur Atomkraft des Bezirkskongresses vom 14.09.2019 wird aufgehoben.
  2. Die Jungen Liberalen Oberfranken bekennen sich zur Förderung der zivilen Nuklearforschung in Deutschland und Europa. Deutsche Kernenergieforschung leistete und leistet auch heute noch einen wichtigen Beitrag zum sicheren Betrieb und der Entsorgung von nuklearen Abfällen von Reaktoren. Durch den bis Ende 2022 geplanten Atomausstieg darf es hier nicht zu einem Verlust des Know-hows und von Forschungsmöglichkeiten für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Institute kommen. Europäische Forschungszusammenarbeit und insbesondere die Stärkung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission sollten im Fokus der deutschen Kernenergie-Politik stehen.

Das Leid von Schweinen bei der Betäubung verhindern – zum Wohle von Tier und Verbraucher

I. Fakten:
Zurzeit werden in deutschen Schlachtbetrieben Schweine u.a. mit CO2- Gas betäubt, um eine anschließend schmerzfreie Schlachtung gewährleisten zu können.

II. Einschlägige Rechtsgrundlagen:
1.) VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (Auszug)
Artikel 4 Betäubungsverfahren
(1) Tiere werden nur nach einer Betäubung im Einklang mit den Verfahren und den speziellen Anforderungen in Bezug auf die Anwendung dieser Verfahren gemäß Anhang I getötet. Die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit muss bis zum Tod des Tieres anhalten.
Im Anschluss an die in Anhang I genannten Verfahren, die nicht zum sofortigen Tod führen (im Folgenden: „einfache Betäubung“), wird so rasch wie möglich ein den Tod herbeiführendes Verfahren, wie z. B. Entblutung, Rückenmarkszerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längerer Sauerstoffentzug, angewandt.

 

ANHANG I
VERZEICHNIS DER BETÄUBUNGSVERFAHREN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE ANGABEN (gemäß Artikel 4)

KAPITEL II Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren

7. Kohlendioxid in hoher Konzentration
Im Fall von Schweinen, Mardern und Chinchillas muss eine Kohlendioxidkonzentration von mindestens 80 % angewendet werden.
8. Kohlendioxid, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase
Unter keinen Umständen dürfen Gase so in die Kammer oder an den Ort geleitet werden, wo Tiere betäubt und getötet werden sollen, dass es zu Verbrennungen oder zu Aufregung kommt, weil die Tiere frieren oder die Luftfeuchte zu gering ist.

9. Kohlenmonoxid (rein oder in Verbindung mit anderen Gasen)
9.1. Die Tiere unterliegen einer ständigen Sichtkontrolle.
9.2. Sie werden den Gasen einzeln ausgesetzt; es wird sichergestellt, dass das jeweilige Tier vor der Exposition des nächsten Tieres wahrnehmungslos oder tot ist.
9.3. Die Tiere müssen in der Kammer verbleiben, bis der Tod eingetreten ist.
DE L 303/24 Amtsblatt der Europäischen Union 18.11.2009
9.4. Es kann Gas verwendet werden, das von einem speziell für den Zweck der Tötung von Tieren umgebauten Motor erzeugt wird, sofern die für die Tötung zuständige Person zuvor nachgeprüft hat, dass das eingesetzte Gas
a) auf geeignete Weise abgekühlt wurde;
b) ausreichend gefiltert wurde;
c) keine Reizstoffe oder -gase enthält.

Der Motor wird jedes Jahr vor der Tötung von Tieren getestet.
9.5. Die Tiere werden erst in die Kammer gebracht, wenn die Mindestkonzentration an Kohlenmonoxid erreicht ist.

2.) Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Auszug)

§ 3 Allgemeine Grundsätze
(1) Zusätzlich zu den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sind die Tiere so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden. …
§ 12 Betäuben, Schlachten und Töten
(1) Zusätzlich zu den Anforderungen an die Betäubung nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sind Tiere so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit versetzt werden.
(2) Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG)Nr. 1099/2009 gilt nur für das Schlachten ohne vorausgegangene Betäubung.
(3) Wer ein Wirbeltier tötet, hat es zuvor nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zu betäuben, soweit nicht in Anlage 1 etwas anderes bestimmt ist.
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009


8. Kohlenmonoxidbetäubung
C. Tierschutzgesetz
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
… 2.
einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

III. Forderung:
Die Jungen Liberalen Bayern fordern, die rechtlichen Grundlagen für die Ersetzung von Kohlendioxid-Betäubungen an Schweinen durch Heliumgas oder eine andere geeignete Alternative zu schaffen.

IV. Begründung:
Aus den vorstehend zitierten rechtlichen Bestimmungen ergibt sich im Grundsatz, dass Tiere u.a. während oder bei der Betäubung keinerlei Schmerzen oder unnötigen Stress erleiden sollen. Dies ist jedoch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid nicht nur nicht zuverlässig ausgeschlossen, sondern im Gegenteil nicht selten der Fall: So führte die Einzelbetäubung von Mastschweinen „in einer kommerziell betrieben CO2-Dip-Lift-Anlage „bei 35 % der Tiere zu Symptome der Atemnot und bei 17,5 % zusätzlich zu starken Aversionen in Form von Fluchtversuchen und Lautäußerungen.“2 Diese Belastung der Tiere erscheint weder mit Sinn und Zweck der vorstehend zitierten rechtlichen Bestimmungen, noch mit Tierschutzbelangen vereinbar. Im Übrigen senkt sie die Fleischqualität zum Nachteil des Verbrauchers. Der Einsatz von Kohlendioxid bei der Betäubung von Schweinen sollte daher durch eine entsprechende Überarbeitung von Anlage I der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Als wissenschaftlich belegte, sinnvolle Alternative zu der CO2-Betäubung erscheint eine Betäubung mit Heliumgas3. Säugetiere merken ausschließlich das Fehlen von Sauerstoff in der Luft, wenn CO2 vorhanden ist. Die Betäubung mit 98% Helium in der Luft führt vor der Bewusstlosigkeit des Schweines in keiner Weise zu Erstickungsängsten oder anderen Stressfaktoren, da Helium leichter als Luft ist und somit der O2-Mangel nicht bemerkt wird. Die betroffenen Tiere erleiden keine Schmerzen oder Ängste. Dass – wie etwa vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behauptet – die globalen Gewinnungs- und Handelsbedingungen Hindernisse gegenüber einem Einsatz von Helium darstellen würden4, wird bislang nicht transparent unter Beweis gestellt.
Es erscheint nach alldem als äußerst dringlich, die Betäubung von Schweinen mit Kohlenstoffdioxid abzuschaffen und durch Heliumgas oder eine andere geeignete Alternative zu ersetzen, um dem sinnlosen Leid der Tiere endlich ein Ende zu bereiten und der rechtlichen Pflicht des Betäubens ohne vermeidbares Leiden gerecht zu werden.

Sex sells – liberale Reformen des Prostitutionsschutzgesetzes

Die Jungen Liberalen Oberfranken fordern:

  1. Keine Prostitution Minderjähriger: Jegliche Form der Prostitution von Kindern
    oder
    Jugendlichen muss nach wie vor strafbar sein. Behörden müssen verstärkt
    unangekündigte
    Kontrollen durchführen, um Prostitution Minderjähriger frühzeitig zu entdecken. Die
    Ordnungsbehörden müssen insbesondere Straßenprostitution Minderjähriger in den Blick
    nehmen, da diese eine Möglichkeit bietet, sich Kontrollen zu entziehen. Wir wollen
    niederschwellige Ausstiegsangebote (z.B. Sozialarbeiter) für Kinder und Jugendliche
    finanziell und gesamtheitlich fördern und den Zugang dazu entbürokratisieren.
  2. Prostitution nur als Safer-Sex: Wir wollen Prostitution grundsätzlich nur als
    “Safer-Sex”
    liberalisieren. Deshalb muss die Kondompflicht für alle sexuellen Dienstleistungen
    gelten. Sie
    ist von den Ordnungsbehörden unangekündigt zu kontrollieren und durch geeignete
    ermittlungstechnische Maßnahmen durchzusetzen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Kunden
    mit höheren Bußgeldern zu belegen.
  3. Teilwerbeverbot: Das aktuell geltende Werbeverbot, das sich auf die Werbung für
    Bordelle
    außerhalb des zugelassenen Bereichs bezieht, muss von den zuständigen Behörden besser
    durchgesetzt werden. Im digitalen Raum ist durch geeignete technische Mittel
    sicherzustellen, dass der Jugendschutz gewährleistet wird.
  4. Regelungen für Bordelle: Betreiber von Bordellen benötigen ein durch das
    Gesundheitsamt
    ausgestelltes Zertifikat. Die Städte und Gemeinden regeln, wo Bordelle bzw.
    Privatwohnungen für die Sexarbeit genutzt werden dürfen. Flatrate Angebote sollen
    auch in
    Zukunft grundsätzlich untersagt bleiben. Alle Prostitutionsstätten dürfen mit
    Ausnahme von
    Privatwohnungen jederzeit unangekündigt kontrolliert werden. Bordelle ab einer Größe
    von
    5 Prostituierten müssen verpflichtend einen Betriebsrat einsetzen. Dieser soll dafür
    sorgen,
    dass Prostituierte mehr Mitspracherechte an ihrem Arbeitsplatz haben und damit
    wirksam
    vor Ausbeutung geschützt werden.
  5. Aufklärung- und Ausstiegsmöglichkeiten schaffen: Die Länder stellen eine zentrale
    Anlaufstelle für alle Fragen zur Sexarbeit bereit, die Prostituierten jederzeit die
    Möglichkeit
    des Ausstiegs aufzeigt und im engen Kontakt mit der Polizei und den weiteren
    zuständigen
    Behörden steht. Wir begrüßen ausdrücklich auch das Engagement privat-organisierter
    Beratungsstellen und streben eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und privaten
    Angeboten an. Das Thema Prostitution soll auch im Schulunterricht thematisiert
    werden.
  6. Prostitution nur für EU/EWR-Staatangehörige: Aufgrund der besonderen Gefahren
    durch
    Ausbeutung und Menschenhandel wollen wir Prostitution in Deutschland nur für
    Inländer
    und alle weiteren EU/EWR-Staatsangehörigen ermöglichen. Bei Beantragung der
    Arbeitserlaubnis sind Mindestkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des
    Europäischen Referenzrahmens vorzuweisen.