Warum geht mein Geld an meine Eltern? – Kindergeld an den Wohnort zahlen

Wir sind der Überzeugung, dass das Kindergeld dem zukommen sollte der es braucht und für wessen Versorgung es gedacht ist. Bei Streitigkeiten in der Familie sollte das Kindergeld nicht noch extra eine Rolle spielen. Wir wollen bei vorbelasteten Beziehungen nicht noch mehr Salz in die Wunde streuen und fordern, dass das Kindergeld an den Wohnort des Kindes geht. 

Wir bewahren nicht nur vor Streitigkeiten oder sogar Klagen, wir geben einem jungen Menschen mehr Verantwortung und die Chance sein eigenes Leben selbst zu gestalten, ohne dafür jemanden nach Geld fragen zu müssen. 

Wir fordern deshalb: 

Die Zahlung des Kindergeldes vom Wohnort des Kindes abhängig zu machen 

Das Leid von Schweinen bei der Betäubung verhindern – zum Wohle von Tier und Verbraucher

I. Fakten:
Zurzeit werden in deutschen Schlachtbetrieben Schweine u.a. mit CO2- Gas betäubt, um eine anschließend schmerzfreie Schlachtung gewährleisten zu können.

II. Einschlägige Rechtsgrundlagen:
1.) VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (Auszug)
Artikel 4 Betäubungsverfahren
(1) Tiere werden nur nach einer Betäubung im Einklang mit den Verfahren und den speziellen Anforderungen in Bezug auf die Anwendung dieser Verfahren gemäß Anhang I getötet. Die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit muss bis zum Tod des Tieres anhalten.
Im Anschluss an die in Anhang I genannten Verfahren, die nicht zum sofortigen Tod führen (im Folgenden: „einfache Betäubung“), wird so rasch wie möglich ein den Tod herbeiführendes Verfahren, wie z. B. Entblutung, Rückenmarkszerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längerer Sauerstoffentzug, angewandt.

 

ANHANG I
VERZEICHNIS DER BETÄUBUNGSVERFAHREN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE ANGABEN (gemäß Artikel 4)

KAPITEL II Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren

7. Kohlendioxid in hoher Konzentration
Im Fall von Schweinen, Mardern und Chinchillas muss eine Kohlendioxidkonzentration von mindestens 80 % angewendet werden.
8. Kohlendioxid, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase
Unter keinen Umständen dürfen Gase so in die Kammer oder an den Ort geleitet werden, wo Tiere betäubt und getötet werden sollen, dass es zu Verbrennungen oder zu Aufregung kommt, weil die Tiere frieren oder die Luftfeuchte zu gering ist.

9. Kohlenmonoxid (rein oder in Verbindung mit anderen Gasen)
9.1. Die Tiere unterliegen einer ständigen Sichtkontrolle.
9.2. Sie werden den Gasen einzeln ausgesetzt; es wird sichergestellt, dass das jeweilige Tier vor der Exposition des nächsten Tieres wahrnehmungslos oder tot ist.
9.3. Die Tiere müssen in der Kammer verbleiben, bis der Tod eingetreten ist.
DE L 303/24 Amtsblatt der Europäischen Union 18.11.2009
9.4. Es kann Gas verwendet werden, das von einem speziell für den Zweck der Tötung von Tieren umgebauten Motor erzeugt wird, sofern die für die Tötung zuständige Person zuvor nachgeprüft hat, dass das eingesetzte Gas
a) auf geeignete Weise abgekühlt wurde;
b) ausreichend gefiltert wurde;
c) keine Reizstoffe oder -gase enthält.

Der Motor wird jedes Jahr vor der Tötung von Tieren getestet.
9.5. Die Tiere werden erst in die Kammer gebracht, wenn die Mindestkonzentration an Kohlenmonoxid erreicht ist.

2.) Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Auszug)

§ 3 Allgemeine Grundsätze
(1) Zusätzlich zu den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sind die Tiere so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden. …
§ 12 Betäuben, Schlachten und Töten
(1) Zusätzlich zu den Anforderungen an die Betäubung nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sind Tiere so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit versetzt werden.
(2) Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG)Nr. 1099/2009 gilt nur für das Schlachten ohne vorausgegangene Betäubung.
(3) Wer ein Wirbeltier tötet, hat es zuvor nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zu betäuben, soweit nicht in Anlage 1 etwas anderes bestimmt ist.
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009


8. Kohlenmonoxidbetäubung
C. Tierschutzgesetz
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
… 2.
einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

III. Forderung:
Die Jungen Liberalen Bayern fordern, die rechtlichen Grundlagen für die Ersetzung von Kohlendioxid-Betäubungen an Schweinen durch Heliumgas oder eine andere geeignete Alternative zu schaffen.

IV. Begründung:
Aus den vorstehend zitierten rechtlichen Bestimmungen ergibt sich im Grundsatz, dass Tiere u.a. während oder bei der Betäubung keinerlei Schmerzen oder unnötigen Stress erleiden sollen. Dies ist jedoch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid nicht nur nicht zuverlässig ausgeschlossen, sondern im Gegenteil nicht selten der Fall: So führte die Einzelbetäubung von Mastschweinen „in einer kommerziell betrieben CO2-Dip-Lift-Anlage „bei 35 % der Tiere zu Symptome der Atemnot und bei 17,5 % zusätzlich zu starken Aversionen in Form von Fluchtversuchen und Lautäußerungen.“2 Diese Belastung der Tiere erscheint weder mit Sinn und Zweck der vorstehend zitierten rechtlichen Bestimmungen, noch mit Tierschutzbelangen vereinbar. Im Übrigen senkt sie die Fleischqualität zum Nachteil des Verbrauchers. Der Einsatz von Kohlendioxid bei der Betäubung von Schweinen sollte daher durch eine entsprechende Überarbeitung von Anlage I der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Als wissenschaftlich belegte, sinnvolle Alternative zu der CO2-Betäubung erscheint eine Betäubung mit Heliumgas3. Säugetiere merken ausschließlich das Fehlen von Sauerstoff in der Luft, wenn CO2 vorhanden ist. Die Betäubung mit 98% Helium in der Luft führt vor der Bewusstlosigkeit des Schweines in keiner Weise zu Erstickungsängsten oder anderen Stressfaktoren, da Helium leichter als Luft ist und somit der O2-Mangel nicht bemerkt wird. Die betroffenen Tiere erleiden keine Schmerzen oder Ängste. Dass – wie etwa vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behauptet – die globalen Gewinnungs- und Handelsbedingungen Hindernisse gegenüber einem Einsatz von Helium darstellen würden4, wird bislang nicht transparent unter Beweis gestellt.
Es erscheint nach alldem als äußerst dringlich, die Betäubung von Schweinen mit Kohlenstoffdioxid abzuschaffen und durch Heliumgas oder eine andere geeignete Alternative zu ersetzen, um dem sinnlosen Leid der Tiere endlich ein Ende zu bereiten und der rechtlichen Pflicht des Betäubens ohne vermeidbares Leiden gerecht zu werden.

Sex sells – liberale Reformen des Prostitutionsschutzgesetzes

Die Jungen Liberalen Oberfranken fordern:

  1. Keine Prostitution Minderjähriger: Jegliche Form der Prostitution von Kindern
    oder
    Jugendlichen muss nach wie vor strafbar sein. Behörden müssen verstärkt
    unangekündigte
    Kontrollen durchführen, um Prostitution Minderjähriger frühzeitig zu entdecken. Die
    Ordnungsbehörden müssen insbesondere Straßenprostitution Minderjähriger in den Blick
    nehmen, da diese eine Möglichkeit bietet, sich Kontrollen zu entziehen. Wir wollen
    niederschwellige Ausstiegsangebote (z.B. Sozialarbeiter) für Kinder und Jugendliche
    finanziell und gesamtheitlich fördern und den Zugang dazu entbürokratisieren.
  2. Prostitution nur als Safer-Sex: Wir wollen Prostitution grundsätzlich nur als
    “Safer-Sex”
    liberalisieren. Deshalb muss die Kondompflicht für alle sexuellen Dienstleistungen
    gelten. Sie
    ist von den Ordnungsbehörden unangekündigt zu kontrollieren und durch geeignete
    ermittlungstechnische Maßnahmen durchzusetzen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Kunden
    mit höheren Bußgeldern zu belegen.
  3. Teilwerbeverbot: Das aktuell geltende Werbeverbot, das sich auf die Werbung für
    Bordelle
    außerhalb des zugelassenen Bereichs bezieht, muss von den zuständigen Behörden besser
    durchgesetzt werden. Im digitalen Raum ist durch geeignete technische Mittel
    sicherzustellen, dass der Jugendschutz gewährleistet wird.
  4. Regelungen für Bordelle: Betreiber von Bordellen benötigen ein durch das
    Gesundheitsamt
    ausgestelltes Zertifikat. Die Städte und Gemeinden regeln, wo Bordelle bzw.
    Privatwohnungen für die Sexarbeit genutzt werden dürfen. Flatrate Angebote sollen
    auch in
    Zukunft grundsätzlich untersagt bleiben. Alle Prostitutionsstätten dürfen mit
    Ausnahme von
    Privatwohnungen jederzeit unangekündigt kontrolliert werden. Bordelle ab einer Größe
    von
    5 Prostituierten müssen verpflichtend einen Betriebsrat einsetzen. Dieser soll dafür
    sorgen,
    dass Prostituierte mehr Mitspracherechte an ihrem Arbeitsplatz haben und damit
    wirksam
    vor Ausbeutung geschützt werden.
  5. Aufklärung- und Ausstiegsmöglichkeiten schaffen: Die Länder stellen eine zentrale
    Anlaufstelle für alle Fragen zur Sexarbeit bereit, die Prostituierten jederzeit die
    Möglichkeit
    des Ausstiegs aufzeigt und im engen Kontakt mit der Polizei und den weiteren
    zuständigen
    Behörden steht. Wir begrüßen ausdrücklich auch das Engagement privat-organisierter
    Beratungsstellen und streben eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und privaten
    Angeboten an. Das Thema Prostitution soll auch im Schulunterricht thematisiert
    werden.
  6. Prostitution nur für EU/EWR-Staatangehörige: Aufgrund der besonderen Gefahren
    durch
    Ausbeutung und Menschenhandel wollen wir Prostitution in Deutschland nur für
    Inländer
    und alle weiteren EU/EWR-Staatsangehörigen ermöglichen. Bei Beantragung der
    Arbeitserlaubnis sind Mindestkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des
    Europäischen Referenzrahmens vorzuweisen.

Freiheit kostet mehr als 75 €

Wir Junge Liberale Oberfranken fordern, dass § 7 StrEG einen gerechteren Ausgleich 
 für unschuldig verbüßte Freiheitsstrafen gewährt.

 Erstens soll in Abs. 2 nicht nur nachgewiesener, sondern auch glaubhaft gemachter 
 Schaden ersatzfähig sein.

 Zweitens soll in Abs. 3 die Entschädigung von 75€ pro Tag auf 300€ pro Tag angehoben 
 werden

CHANCENGLEICHHEIT HERSTELLEN – REGIONALE SELBSTVERWALTUNG STÄRKEN!

Wir Junge Liberale Oberfranken wollen Chancengleichheit und Selbstverwirklichung in
den Vordergrund stellen. Dabei sollen jedem unabhängig vom konkreten
Lebensstandort  die gleichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben offenstehen.
Dabei sind insbesondere kleine Gemeinden und Dörfer im Gegensatz zu Ballungszentren
in einem strukturellen und wirtschaftlichen Nachteil. Dieser Situation wollen wir
mit  zielorientieren und individuell anpassbaren Rahmenlösungen entgegentreten.

Kern dieser Entwicklungen ist die zunehmende Abwanderung junger Menschen in die
Ballungszentren. Auf dem Land fehlt das Humankapital. Die Probleme des
ländlichen  Raumes lassen sich dabei nur lösen, wenn Anreize für einen Zuzug oder
Verbleib im ländlichen Raum geschaffen werden. Dabei sind alle staatlichen Akteure
zur Zusammenarbeit aufgerufen, ganz besonders die Gemeinden selbst. Schematische
Lösungen werden hier nicht weiterhelfen können.

In diesem Zusammenhang müssen zuallererst bestimmte Grundstrukturen und
Rahmenaufgaben definiert werden. In einem zweiten Schritt wird geklärt, wie Gemeinden
diese und andere Aufgaben überregional erfüllen können und sollen. Zum Schluss
bedarf  es für besonders ländlich geprägte Regionen eines besonderen
Handlungskonzeptes, um auch dort den Menschen Chancengleichheit zukommen zu lassen.

I. GRUNDSTRUKTUREN UND -BEDÜRFNISSE FLEXIBEL UND ÜBERREGIONAL ERHALTEN

Unabhängig vom konkreten Differenzierungsgrad müssen bestimmte Grundstrukturen
erhalten und Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt werden. Gerade in
bayerischen  Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gestaltet sich dies
oftmals als besondere Herausforderung. Deshalb hat sich der Staat hier zum einen auf
absolut notwendige Aufgabenerfüllung zu beschränken. Zum anderen sind Gemeinden und
deren Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht gezielt kommunale und
überregionale Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen zu organisieren und auf
gemeinsame Erfüllung von Aufgaben hinzuwirken.

  1. Aufrechterhalten der örtlichen Grundversorgung

Es gibt originäre Staatsaufgaben, welche in jedem Fall möglichst effektiv zu
erfüllen
sind. Zu diesen zählen solche Grundeinrichtungen, welche es gerade dem Einzelnen
ermöglichen sich selbst zu verwirklichen und sein Leben frei zu gestalten. Für diese
Aufgaben hat der Staat flächendeckend einzustehen und örtlich angepasste Lösungen zu
finden. Eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist hier gewünscht und oftmals
auch geboten.

  1.  Krankenhäuser erhalten und Notaufnahmen erhöhen
     Bei der medizinischen Versorgung darf sich der Staat nicht aus der Verantwortung
    Es ist die Pflicht der öffentlichen Hand medizinische
    Versorgung sicherzustellen, insbesondere dort, wo es unvermeidbar zu
    Versorgungsengpässen ohne staatliche Eingriffe kommt.
    Deshalb erteilen wir einer voreiligen Schließung von Krankenhäusern eine Absage.
    Die Schließung eines Krankenhauses soll nur erfolgen, wenn aus Versorgungs-
    und  Personal- sowie Qualitätsgründen eine Schließung oder Zusammenführung von
    Krankenhäusern notwendig ist und eine schnelle Transportierungsmöglichkeit
    –  z.B. mittels guter Flugrettung – vorhanden ist. Eine Schließung kann in
    Betracht kommen, wenn es ein alternatives und genauso effektives Modell
    zur  Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung für die betroffene Region
    gibt.
    Dies kann beispielsweise im Aufbau regionaler Versorgungszentren liegen. Dazu
    gehört die Einrichtung von Ärztezentren, Telemedizin und dem Anwerben
    von Landärzten. Ebenso sind Konzepte ambulanter Notfallversorgung zu
    unterstützen. Teilschließungen oder Verlagerungen von einzelnen Abteilungen
    unterstützen wir  im Übrigen nur dann, wenn eine absolute Notfallversorgung
    erhalten bleibt.
    Deshalb fordern wir die Erhöhung von Notfallversorgungen. Dazu gehört es auch,
    dass Krankenhäuser mit Schwerpunktversorgung eine Notaufnahme
    unterhalten, sofern eine adäquate Akutversorgung der Patienten gewährleistet
    werden kann.
    Eine konkrete Zahl vorhandener Intensivbetten lehnen wir ab.
  2.  Digital und mobil im ganzen Land
     Der Mobilfunk- und Breitbandausbau bleibt Staatsaufgabe und ist voranzutreiben.
    Die konkrete Umsetzung kann gestuft erfolgen und soll einer
    Priorisierung  zugänglich sein. Ebenso ist es zwingende Voraussetzung, dass das
    Straßennetz mit einer ordentlichen Anbindung an das Bundesstraßen- und –
    autobahnnetz erhalten wird.
    Ein ÖPNV ist für Personen ohne individuelles Fortbewegungsmittel unerlässlich.
    Dennoch scheitert ein wirtschaftlich-sinnvolles Betreiben eines gut
    ausgebauten ÖPNV in strukturschwachen Regionen und Gemeinden. Ein enges Busnetz
    ist auch nicht in jeder Gemeinde notwendig. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse
    sollen flexibel-adaptierte Buslinienkonzepte erarbeitet werden.
    Darüber hinaus setzen wir hier auf eine überregionale Zusammenarbeit mehrere
    Kreative Modelle der Personenbeförderung – beispielweise
    mittels  Rufbussen und preislich günstig gestalteten Taxi- oder Ubersystemen –
    sollen hier helfen.
    Falls in RmbH eine Personenförderung mittels Bahnverkehr angestrebt wird, könnte
    man sich an Projekten wie der „Die Waldbahn“ für den Bayerischen
    Wald  orientieren.
  3.  Kinderbetreuung und Bildung flexibel gewährleisten
     Kinderbetreuung und ein basales Bildungsangebot müssen unabhängig vom Wohnort
    erreichbar sein. Kinderbetreuung muss möglich sein, damit die Eltern
    einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.  Dabei begrüßen wir staatlich oder
    kirchlich betriebene Kindertagesstätten. Dennoch ist gerade in
    strukturschwachen Regionen eine gewisse Zentralisierung und Zusammenlegung im
    Rahmen des wirtschaftlich machbaren unerlässlich. Doch falls Kindertagesstätten
    mangels  ausreichend Kindern nicht mehr sinnvoll betrieben werden können, sollen
    diese trotzdessen nicht künstlich am Leben gehalten werden. Hier setzen wir
    viel  mehr auf private Kindertagespflege. Dabei sollen die Einnahmen aus
    privater Kindertagespflege zu mindestens 30 Prozent steuerfrei gestellt
    Darüber hinaus  wollen wir für den Fall eines Kinderanstieges die
    bürokratischen Hürden für die Errichtung von Kindertagesstätten minimieren.
    Schulen sollen möglichst aufrechterhalten werden. Diese müssen die
    bestmögliche  personelle und materielle Ausstattung haben. Dazu zählt ganz
    besonders eine digitale Ausstattung. Grundschulen sollen möglichst wohnortnah
    und erreichbar  sein. Falls in entlegeneren Gebieten die Schulwege besonders
    weit sind soll eine Beauftragung von privaten Personenbeförderungsunternehmen
    genutzt werden. Die  Mehrkosten übernimmt der Freistaat Bayern. Bei
    weiterführenden Schulen stehen wir darüber hinaus einem tragbaren und sozial
    verträglichem Home-Schooling-Konzept positiv gegenüber. Dabei müssen die
    Bedürfnisse der kindlichen Entwicklung im Vordergrund stehen. Hierbei soll
    insbesondere der Sozialisationsgedanke des klassischen Schulumfeldes leitend
    sein.
  4. Landwirtschaft stärken statt schwächen

Die Landwirte in unserem Land sind äußerst wichtig für die Nahrungsversorgung. Die
vielen bürokratischen und unübersichtlichen Regularien halten wir für falsch und in
der derzeitigen Form im Grundsatz für unangemessen. Ebenso lehnen wir Subventionen
ab, welche zu Wettbewerbsnachteilen führen.
Dennoch muss der Staat auch dem Monokulturanbau durch Energiemais und Futtermais
sowie dem Artensterben durch Pflanzenschutzmittel entgegentreten. Der Anbau
von Futterprodukten ist zumeist für die Erzeuger interessanter als der Anbau
von Nahrungsmittelrohstoffen. Nährstoffe des Bodens werden durch Monokulturen
ausgelaugt und einseitig belastet. Dadurch werden mehr Düngemittel und Pestizide
benötigt, welche ebenso eine schädliche Wirkung auf den Wildtierbestand haben. Durch
die stetig steigende Feldgröße werden die Hecken und Grünflächen zudem weiter
reduziert. Hingegen halten wir naturverträgliche Pflanzenschutzmittel für eine
moderne Landwirtschaft weiterhin für notwendig, damit ein wirtschaftliches Handeln
der  Landwirte möglich bleibt. Die verabschiedete Düngemittelverordnung halten wir in
diesem Zusammenhang für zu restriktiv und lehnen sie ab.
Landwirte sollen als Unternehmer betrachtet werden und sich durch ihre gute
Arbeit selbst finanzieren können. Dabei sollen neue Technologien zum Einsatz kommen
und entsprechende geförderte Schulungen angeboten werden. Zudem muss die Forschung
für neue Schutzmittel und Anbauarten in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen und
Hochschulen ausgebaut werden.
Darüber hinaus fordern wir die verantwortungsvolle technologische Begleitung
der Gentechnik, um sie in Zukunft auch in der Landwirtschaft nutzbar machen zu
können.

  1. Umwelt – Harmonie zwischen Mensch und Natur

Bei allen Maßnahmen sind auch immer die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt zu
beachten. Es bedarf einer Partnerschaft zwischen Mensch und Natur, zwischen
Ökonomie und Ökologie. Regionales Handeln ist für einen global gedachten Naturschutz
unerlässlich.
Hier ist es wichtig, dass bei jedem Handeln alle Interessen abgewogen werden und ein
Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden wird. Dabei ist dem
Prozess  der Entfaltung und Ausbreitung natürlicher Strukturen möglichst ausreichend
Rechnung zu tragen und möglichst wenig entgegenzutreten. Es ist ein verhältnismäßiges
sowie maßvolles regionales Handeln an den Tag zu legen.

In diesem Zusammenhang befürworten wir die bestehenden Nationalparks und begrüßen
Initiativen für neue Naturparks. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass die
Bürger  vor Ort in den Entscheidungsprozess ausreichend einbezogen werden.
Bei der Energiegewinnung darf es nicht sein, dass Wälder und Wiesen aus Gründen
mangelnden Widerstandes für den Bau von Windparks missbraucht werden. Wir lehnen die
Nutzung des Waldes als neue Plattform für Windenergie ab. Darüber hinaus dient die
Jagd dem aktiven Schutz von Flora und Fauna. Deshalb dürfen bürokratische Hürden für
die Jagd- und Fischereiausübung nicht weiter ausgebaut werden. Auflagen sollten
geprüft und gegebenenfalls verhältnismäßig und sinnvoll reduziert werden.

II. GEMEINDEN ÜBERREGIONAL STÄRKEN

Die Gemeinden sind zentrale Handlungsfiguren örtlicher Gestaltung. Jede Gemeinde ist
aufgrund örtlicher Gegebenheiten und Umstände unterschiedlichen
Herausforderungen ausgesetzt. Dabei muss das Handeln örtlicher Politik in
strukturschwachen Regionen anderen Grundsätzen folgen als in solchen Regionen, in
welchen regionale Verdichtungsstrukturen vorhanden sind.

  1. Gemeindliches Vorgehen in strukturschwachen Regionen

Gerade in strukturschwachen Regionen kommt die Handlungsfähigkeit der Gemeinden an
ihre Grenzen. Ziel muss es deshalb sein die Gemeinden in ihrer
Handlungsfreiheit  einerseits zu stärken und andererseits eine koordinierte und
gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren, welche langfristig die jeweilige
Region in wirtschaftlicher, finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht lebenswert
und attraktiv macht.

  1.  Regionale Zusammenarbeit vertiefen und regionale Wirtschaftskraft bündeln
     Strukturschwache Gemeinden und generell Gemeinden in strukturschwachen Regionen
    müssen vertieft miteinander zusammenarbeiten.
    Bei strukturschwachen Gemeinden ist das zwingend. Deshalb sollen benachbarte
    strukturschwache Gemeinden Aufgaben der örtlichen Grundversorgung
    gemeinsam erledigen. Zu diesem Zwecke sollen die Gemeinden im Regelfall
    Zweckverbände bilden. Als ultima ratio sollen Pflichtverbände gegründet werden.
    Darüber hinaus soll im Regelfall auch die regionale Wirtschaftskraft gebündelt
    Das Betreiben gemeinsamer Gewerbegebiete oder sonstiger Baugebiete
    ist  hier zielführend.
    Mit den Mitteln der kommunalen Zusammenarbeit sollen
    letztendlich Gebietsreformen vermieden und die förderal-regionale Vielfalt
    Bayerns erhalten werden. Der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften verschließen
    wir uns nicht.
    Als absolute ultima ratio kann ebenfalls das Zusammenlegen oder Auflösen von
    Gemeinden zweckmäßig sein, auch wenn dies nur als allerletztes Mittel
    in Betracht gezogen werden soll und nur wenn mildere Maßnahmen nicht nachhaltig
    genug greifen.
  2.  Forschungsstandorte schaffen
     Darüber hinaus wollen wir vermehrt Forschungsstandorte schaffen. Dies kann im
    Zusammenhang mit Universitäten oder Fachhochschulen geschehen. Dies
    kann allerdings auch industrielle Forschung oder Forschung durch Privatpersonen
    oder -unternehmen sein. Falls der Staat neue Forschungseinrichtungen und –
    projekte startet, sollen diese in der Regel in strukturschwachen Regionen
    verwirklicht werden, sofern eine andere Region nicht eindeutig besser geeignet
  3. Gemeindliches Vorgehen in der Nähe von Verdichtungszentren

Gemeinden in der Nähe von wirtschaftsstarken Verdichtungszentren haben eine besondere
Ausgangsituation. In der Regel sind die Gemeindeeinwohner beruflich abhängig von
der Nähe zum Ballungszentrum. Damit diese Gemeinden nicht durch diese natürliche
Sogwirkung abgehängt werden, sollen sie am wirtschaftlichen Erfolg
der  Ballungszentren teilhaben.
Zu diesem Zwecke müssen gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein, damit die örtliche
Bevölkerung ein dauerhaftes Niederlassen in derartigen Gemeinden ernsthaft
in Betracht zieht. Hierzu zählen vor allem eine ausgebaute Verkehrs-
und Digitalinfrastruktur sowie eine lebenswerte Umgebung.

Es bedarf zunächst einer verkehrsgünstigen Anbindung an das Ballungszentrum.
Zu dieser Anbindung gehört zunächst, dass in dem jeweiligen Ballungszentrum ein
ausgereiftes Park’n’Ride-Konzept umgesetzt wird, damit man schneller
und umweltfreundlicher mit dem Auto in die Stadtnähe gelangen kann.
Als zweites bedarf es eines Modells flexibler und bedarfsorientierter Buslinien, um
jederzeit einen ÖPNV gewährleisten zu können. Hierzu soll, soweit nötig, auch das
Straßennetz ausgebaut werden. Weiterhin fordern wir neben der essenziellen
Barrierefreiheit auch die Ausweitung der Kapazitäten des ÖPNV. Staatliche
Markthindernisse für private Personenbeförderungsdienste müssen aufgehoben werden, um
das Angebot kommerzieller Fahrdienstleistungen zu erweitern. Nur so kann
der  individuelle und öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden.
In der Digitalisierung des ländlichen Raumes sehen wir noch sehr viel
Ausbaupotential. In vielen Gemeinden ist die Infrastruktur der
Gewerbegebiete veraltet, weshalb für die bestehenden Unternehmen, aber auch für
Neugründer gute Bedingungen geschaffen werden müssen. Ein flächendeckendes
Glasfasernetz und der angestrebte Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes sind hierfür die
zentralen Faktoren. Auch der Ausbau des öffentlichen WLANs soll vorangetrieben
werden. Für eine effektive Verwaltung fordern wir außerdem die voranschreitende
Digitalisierung der Ämter.

Für attraktive Wohn- und Arbeitsverhältnisse, muss neben dem Ausbau des
Wohnraumangebotes auch ein gutes Kinderbetreuungsangebot vorhanden sein. Konkret
sehen wir dabei zunächst ausreichend Kita-Plätze als wichtiges Kriterium
an. Die Kapazität der vorhandenen Kita-Plätze soll dabei regelmäßig an die Nachfrage
angepasst werden. Um eine Angleichung an die Arbeitszeiten der Eltern erreichen
zu  können, muss es auch eine Flexibilisierung der Unterbringungszeiten in Kitas und
sonstigen Kindertageseinrichtungen geben.

III. STRUKTURSCHWACHE REGIONEN INSGESAMT WIRTSCHAFTLICH UND STRUKTURELL STÄRKEN

Strukturschwache Regionen haben vor allem einen Mangel an Wirtschaftskraft. Einzelne
Gemeinden sind hier in einem Nachteil, den sie nicht alleine ausgleichen
können. Deshalb müssen für strukturschwache Regionen gewisse Besonderheiten
gelten.  Ziel des folgenden Konzeptes ist es eine koordinierte und langfristige
Aufwertung strukturschwacher Regionen in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit
leichter zu ermöglichen. Zentrale Koordinierungsstelle sollen hier die Landkreise –
insbesondere das Landratsamt – sein.

  1. Landkreis mit besonderem Handlungsbedarf

Bereits jetzt gibt es nach dem Landesentwicklungsplan Bayern sogenannte „Regionen mit
besonderem Handlungsbedarf (RmbH).). Wir wollen diese Grundidee entsprechend
modifizieren und einen zielgerichteten Konzeptrahmen zur Aufwertung strukturschwacher
Regionen entwickeln.

Daher wollen wir in Zukunft „Landkreise mit besonderem Handlungsbedarf“ (LmbH)
ausweisen. An den bisherigen fünf Zuteilungskriterien für RmbH
– Beschäftigungsdichte, Arbeitslosenquote, verfügbares Einkommen,
Bevölkerungsprognose und Wanderungssaldo junger Menschen – halten wir fest.
Ein sechstes Kriterium –  Vorhandensein eines wirtschaftsstarken Verdichtungsraumes –
soll der Abgrenzung und Differenzierung zwischen den bisher ausgewiesenen RmbH
dienen.
An den Status des LmbH sollen verschiedene Rechte, Pflichten und Besonderheiten
geknüpft sein, welche im Folgenden näher ausgeführt werden.

  1.  Neue Aufgaben für den Landkreis
     Zentrale Aufgabe für das Landratsamt eines LmbH ist die Koordinierung der
    kommunalen Zusammenarbeit und die Bereitstellung von Hilfs- und
    Dienstleistungen  für die Gemeinden. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgabe gehört
    es bei Bedarf Ressourcen und Fachpersonal zur Beratung von Gemeinden
    Dies betrifft besonders die Ausarbeitung von Bebauungsplänen,
    Errichtung gemeindlicher Organisationen und Einrichtungen sowie sonstige
    rechtliche  Beratung in Selbstverwaltungsfragen.
    Bei Gemeinden, die im Landesentwicklungsplan als strukturschwach bezeichnet
    sind, verdichtet sich die Koordinierungs- und Hilfsfunktion zu
    einer Pflichtaufgabe. Bei diesen Gemeinden soll die strenge Subsidiarität des
    Aufsichtsrechts gelockert werden, damit das Landratsamt im Falle
    von rechtswidriger Nichterfüllung von Gemeindeaufgaben schnell und effizient
    vorgehen kann.
    Als ultima ratio ist es dem Landkreis möglich, einzelne
    gemeindliche Einrichtungen und Aufgaben selbst zu übernehmen. Dies soll mit
    Zustimmung des Kreistages auch gegen den Willen einer strukturschwachen Gemeinde
    möglich sein.
  2.  Personelle und finanzielle Ausstattung
     Zur effizienten Erfüllung dieser Aufgaben muss beim Landratsamt mindestens eine
    Abteilung geschaffen werden, welche sich explizit um die Koordinierung
    und Hilfestellungen für Gemeinden kümmert. In dieser Abteilung muss eine
    ausreichende Anzahl an fachlich gut ausgebildeten Staatsbeamten
    und Kreisbediensteten beschäftigt werden.
    Die Kosten für das zusätzlich zu schaffende Personal sind vom Freistaat Bayern
    zu tragen. Ebenfalls soll es Zuschüsse für LmbH geben, damit diese Unkosten
    im Rahmen ihrer neuen herausgehobenen Stellung ausgleichen können.
    Die Kosten für die neue Pflichtaufgabe gegenüber strukturschwachen Gemeinden
    sind ebenfalls vom Freistaat Bayern zu tragen. Sofern der Landkreis
    gemeindliche Aufgaben übernimmt, kann dieser die im jeweiligen Aufgabenfeld
    bestehenden Förderungen für Gemeinden selbst in Anspruch nehmen.
  3.  Handlungsspielraum des Landkreises und Stärkung des Bürgers
     Darüber hinaus wollen wir den Bürger in eine stärkere Position versetzen.
    Deshalb hat jeder Gemeindeeinwohner im Bereich seiner Gemeinde einen
    einklagbaren Anspruch auf Einschreiten des Landratsamtes als Aufsichtsbehörde,
    wenn die Gemeinde öffentlich-rechtliche Aufgaben und Pflichten nicht erfüllt. Im
    Übrigen hat der Landkreis weitgehend Spielraum zur Erfüllung seiner Aufgaben.
    Insbesondere kann das koordinierende und helfende Vorgehen an Zweckmäßigkeits-
    und Prioritätserwägungen ausgerichtet werden.
  4. Steuerliche Besonderheiten

Um strukturschwache Regionen wirtschaftlich attraktiv und konkurrenzfähig zu machen,
bedarf es zwangsläufig besonderer steuerlicher Anreize und Spielräume. Ziel ist
es eine Abwanderung von Unternehmen zu verhindern und gleichzeitig eine Ansiedlung
von Unternehmen zu begünstigen.

  1.  Arbeitnehmer und Familien entlasten
     Wir wollen die standortbedingten Nachteile für Arbeitnehmer und Familien
    Dadurch soll zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 2000 €
    erhöht werden, sofern der Arbeitnehmer in einem Unternehmen, welches seinen
    Sitz  im Landkreis hat, arbeitet.
    Darüber hinaus wollen wir eine generelle Absetzbarkeit von außergewöhnlichen
    Belastungen aufgrund der Strukturschwachheit der Region ermöglichen. Dazu
    zählen  insbesondere Zusatz- und Ersatzkosten für fehlende oder nicht
    ausreichende staatliche Kinderbetreuung, Fahrtkosten aufgrund fehlender
    örtlicher Freizeitangebote für Kinder und generell Zusatzkosten aufgrund eines
    fehlenden ÖPNV.
  2.  Kaufkraft erhöhen und Unternehmer entlasten
     Wir wollen die Kaufkraft generell erhöhen und einen einheitlichen
    Umsatzsteuersatz von 13 Prozent. Darüber hinaus wollen wir im Einzelfall und auf
    Antrag für Gewinneinkünfte besondere Stundungsmöglichkeiten auf die Einkommens-
    und Körperschaftssteuer gewähren.
  3.  Mehr Freiheit beim Gewerbesteuerhebesatz
     In LmbH soll künftig der Mindesthebesatz auf die Gewerbesteuer nicht mehr
    Falls es jedoch zu einem schädigenden Steuerwettbewerb
    der kreisangehörigen Gemeinden kommt, soll der Kreistag einen Mindesthebesatz
    festlegen können, welcher 130 nicht übersteigen darf.
  4. Schaffung von Gründungsanreizen

Wir wollen besondere Anreize für Unternehmensgründungen schaffen. Neben der Schaffung
genereller Neugründungsanreize sollen in LmbH zusätzlich besonders
günstige Rahmenvoraussetzungen gegeben sein.

Zur allgemeinen Neugründerförderung zählt, dass in den ersten zwei Jahren keine
Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen sind.
Sofern sich ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region niedergelassen hat,
soll es nach diesen zwei Jahren ein dreistufiges Steuerentlastungssystem auf
Einkommens- und Körperschaftssteuer geben. Auf der niedrigsten ersten Stufe soll es
Stundungsmöglichkeiten geben. Auf der zweiten Stufe wird ein niedrigerer
Steuersatz angewendet. Auf der dritten Stufe wird auf die Steuer verzichtet.
Bis zum fünften Geschäftsjahr kann der Unternehmer auf Antrag
diese Steuervergünstigungen geltend machen. Dabei muss eine besondere Bedürftigkeit
nachgewiesen werden. Einem Antrag auf Anwendung eines erniedrigten Steuersatzes soll
in der Regel stattgegeben werden. Ein Steuerverzicht soll nur in
absoluten Ausnahmefällen gewährt werden.

Bei der Gewerbesteuer ist es den Kommunen möglich einen niedrigeren Hebesatz für
Neugründungen in ihrem Gemeindegebiet zu gewähren. An eine etwaige
Hebesatzfestlegung durch den Kreistag ist sie in Bezug auf Neugründungen nicht
gebunden. Nach dem fünften Geschäftsjahr müssen neugegründete Unternehmen den für die
übrigen Unternehmen geltenden Hebesatz in der Gemeinde zahlen.

Damit Gründer leichter an Kapital kommen, wollen wir Investitionen anregen, indem
Wagniskapital um bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist.