Sex sells – liberale Reformen des Prostitutionsschutzgesetzes

Die Jungen Liberalen Oberfranken fordern:

  1. Keine Prostitution Minderjähriger: Jegliche Form der Prostitution von Kindern
    oder
    Jugendlichen muss nach wie vor strafbar sein. Behörden müssen verstärkt
    unangekündigte
    Kontrollen durchführen, um Prostitution Minderjähriger frühzeitig zu entdecken. Die
    Ordnungsbehörden müssen insbesondere Straßenprostitution Minderjähriger in den Blick
    nehmen, da diese eine Möglichkeit bietet, sich Kontrollen zu entziehen. Wir wollen
    niederschwellige Ausstiegsangebote (z.B. Sozialarbeiter) für Kinder und Jugendliche
    finanziell und gesamtheitlich fördern und den Zugang dazu entbürokratisieren.
  2. Prostitution nur als Safer-Sex: Wir wollen Prostitution grundsätzlich nur als
    “Safer-Sex”
    liberalisieren. Deshalb muss die Kondompflicht für alle sexuellen Dienstleistungen
    gelten. Sie
    ist von den Ordnungsbehörden unangekündigt zu kontrollieren und durch geeignete
    ermittlungstechnische Maßnahmen durchzusetzen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Kunden
    mit höheren Bußgeldern zu belegen.
  3. Teilwerbeverbot: Das aktuell geltende Werbeverbot, das sich auf die Werbung für
    Bordelle
    außerhalb des zugelassenen Bereichs bezieht, muss von den zuständigen Behörden besser
    durchgesetzt werden. Im digitalen Raum ist durch geeignete technische Mittel
    sicherzustellen, dass der Jugendschutz gewährleistet wird.
  4. Regelungen für Bordelle: Betreiber von Bordellen benötigen ein durch das
    Gesundheitsamt
    ausgestelltes Zertifikat. Die Städte und Gemeinden regeln, wo Bordelle bzw.
    Privatwohnungen für die Sexarbeit genutzt werden dürfen. Flatrate Angebote sollen
    auch in
    Zukunft grundsätzlich untersagt bleiben. Alle Prostitutionsstätten dürfen mit
    Ausnahme von
    Privatwohnungen jederzeit unangekündigt kontrolliert werden. Bordelle ab einer Größe
    von
    5 Prostituierten müssen verpflichtend einen Betriebsrat einsetzen. Dieser soll dafür
    sorgen,
    dass Prostituierte mehr Mitspracherechte an ihrem Arbeitsplatz haben und damit
    wirksam
    vor Ausbeutung geschützt werden.
  5. Aufklärung- und Ausstiegsmöglichkeiten schaffen: Die Länder stellen eine zentrale
    Anlaufstelle für alle Fragen zur Sexarbeit bereit, die Prostituierten jederzeit die
    Möglichkeit
    des Ausstiegs aufzeigt und im engen Kontakt mit der Polizei und den weiteren
    zuständigen
    Behörden steht. Wir begrüßen ausdrücklich auch das Engagement privat-organisierter
    Beratungsstellen und streben eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und privaten
    Angeboten an. Das Thema Prostitution soll auch im Schulunterricht thematisiert
    werden.
  6. Prostitution nur für EU/EWR-Staatangehörige: Aufgrund der besonderen Gefahren
    durch
    Ausbeutung und Menschenhandel wollen wir Prostitution in Deutschland nur für
    Inländer
    und alle weiteren EU/EWR-Staatsangehörigen ermöglichen. Bei Beantragung der
    Arbeitserlaubnis sind Mindestkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des
    Europäischen Referenzrahmens vorzuweisen.